Wir beraten in den für die betriebliche Praxis bedeutsamen Kernmaterien des öffentlichen Wirtschaftsrechtes. Hierzu zählen vor allem das Gewerberecht, das branchenspezifische Berufs- und Anlagenrecht, das Bau- und Raumordnungsrecht sowie das Infrastruktur-, Energie- und Telekommunikationsrecht.
Wir bieten spezialisierte Beratung für Unternehmer, Gewerbe- und Industriebetriebe, freie Berufe sowie sonstige Institutionen (Anstalten, Gebietskörperschaften) in den unterschiedlichsten Branchen (privater Sektor, Gewerbe, Industrie, Dienstleistung, Gesundheit/Krankenanstalten, Energiesektor, Handel, öffentliche Hand).
Gesonderte Beratungsschwerpunkte bilden das Datenschutzrecht und das Vergaberecht.
Wir beraten und vertreten in allen Phasen eines Projektes im öffentlichen Wirtschaftsrecht, von der ersten Projektidee über die Konzept- und Planungsphase sowie während des gesamten Genehmigungsverfahrens bis hin zum Projektabschluss.
Schwerpunkte:
- Erlangung von Gewerbeberechtigungen, Beratung im gesamten gewerblichen Berufsrecht, gewerberechtlicher Geschäftsführer (Haftung)
- Begleitung bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, Sanierungsverfahren und gewerbepolizeilichen Maßnahmen (drohende Betriebsschließungen)
- Beratung von Bauwerbern, Projektanten und Nachbarn im Bau- und Raumordnungsrecht (Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen)
- Begleitung von Energieinfrastrukturvorhaben (E-Wirtschaft), Leitungswegerecht, Begleitung von Verfahren zur zwangsweisen Einräumung von Dienstbarkeiten und Enteignungsverfahren
- Krankenanstaltenrecht (Errichtungs- und Betriebsbewilligungen, gesonderte Bedarfsprüfungen, Änderungsgenehmigungen), vor allem für private Krankenanstalten (Ambulatorium, Sanatorium)
- Ärzterecht (Gründung von Arztpraxen, Gemeinschaftspraxen, Kassenverträge, Poolgelder)
- Beratung von Universitäten und Fachhochschulen in Fragen des Universitäts- und Fachhochschulstudienrechts
- Gemeinderecht (Gemeindeordnungen)
- Gründung von privaten und gemeinnützigen Vereinen, Vereinsstatuten
- Vertretung in verschiedensten behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren bis zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, Verwaltungsstrafverfahren
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