Vertriebs- und Exportrecht

Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen bringt oft rechtliche Besonderheiten mit sich, auch weil vielfach die Grenzen der eigenen Rechtsordnung überschritten werden. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Klienten im Rahmen Ihrer Vertriebs- und Exportstrategie zu unterstützen und optimale Lösungen zu entwickeln.

Unsere Leistungen umfassen die strategische rechtliche Beratung für das Vertriebsmodell unserer Klienten, die Erstellung von Vertriebsverträgen aller Art, die Beratung bei Fragen des Vertriebskartellrechts und spezifischen Fragen des Vertriebs- und Exportrechts, zB bei Ausgleichsansprüchen, der Absicherung von Zahlungen oder der Wahl des richtigen Incoterm.

Wir beraten auf allen Ebenen des Vertriebes: Hersteller, Vertriebsgesellschaften, Generalimporteure, Vertragshändler, Franchisegeber und -nehmer sowie Handelsvertreter.

Export und Vertrieb bringen oft Berührungspunkte mit Rechtsordnungen anderer Staaten mit sich. Wir verfügen über ein breit gespanntes, weltweites Netzwerk an Rechtsanwälten, auf das wir für unsere Klienten bei Bedarf zurückgreifen können.

Schwerpunkte:

  • Erstellung von Handelsvertreterverträgen
  • Erstellung von Distributionsverträgen
  • Erstellung von Franchiseverträgen
  • Erstellung von Liefer- und Montageverträgen
  • Beratung bei Ausgleichsansprüchen
  • Beratung im Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Vertretung vor Gerichten

Ansprechpartner: 

Dr. Georg Huber, LL.M.

MMMag. Barbara Egger-Russe

Weitere Rechtsanwälte mit Expertise auf diesem Gebiet:

Univ.-Prof. Dr. Franz Pegger

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Mag. Fabian Bösch, B.A.

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