IT-Recht

Die Informationstechnologie ist im Zeitalter der Digitalisierung für nahezu jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Fehlfunktionen und Störungen im IT-Bereich lähmen ein Unternehmen und wirken sich negativ auf den Erfolg aus.

Neben den technischen Aspekten der IT gilt es deshalb auch, IT-Verträge klar und lückenlos zu gestalten, um spätere Konflikte möglichst zu vermeiden und Risiken abzudecken.

Das IT-Recht stellt dabei als Querschnittsmaterie besondere Anforderungen, können doch hier unterschiedlichste Fragestellungen von der Haftung über die Gewährleistung bis zu Fragen des Urheber- und Patentrechts bei der Entwicklung von Softwareprogrammen oder des Datenschutzrechts bei der Datenbankerstellung und -verarbeitung eine Rolle spielen.

Wir vertreten seit vielen Jahren sowohl Anbieter und Entwickler von Softwarelösungen als auch deren Nutzer in zahlreichen Branchen im IT-Recht.

Schwerpunkte

  • Cloud-Computing und Plattformlösungen (zB SaaS-Verträge, Outsourcing)
  • Softwareentwicklungsverträge, einschließlich der Lizenzierung von Software
  • Service Level Agreements
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • E-Commerce
  • Marken-, Urheber- und Patentrecht
  • Haftung von Internetdienstanbietern (Access, Host und Content Provider)
  • Datenschutzrecht

Ansprechpartner: 

Dr. Georg Huber, LL.M., zertifizierter Datenschutzbeauftragter und zertifizierter CIPP/E (Certified International Privacy Professional / Europe)

Mag. Fabian Bösch, B.A.

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