Die Informationstechnologie ist im Zeitalter der Digitalisierung für nahezu jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Fehlfunktionen und Störungen im IT-Bereich lähmen ein Unternehmen und wirken sich negativ auf den Erfolg aus.
Neben den technischen Aspekten der IT gilt es deshalb auch, IT-Verträge klar und lückenlos zu gestalten, um spätere Konflikte möglichst zu vermeiden und Risiken abzudecken.
Das IT-Recht stellt dabei als Querschnittsmaterie besondere Anforderungen, können doch hier unterschiedlichste Fragestellungen von der Haftung über die Gewährleistung bis zu Fragen des Urheber- und Patentrechts bei der Entwicklung von Softwareprogrammen oder des Datenschutzrechts bei der Datenbankerstellung und -verarbeitung eine Rolle spielen.
Wir vertreten seit vielen Jahren sowohl Anbieter und Entwickler von Softwarelösungen als auch deren Nutzer in zahlreichen Branchen im IT-Recht.
Schwerpunkte
- Cloud-Computing und Plattformlösungen (zB SaaS-Verträge, Outsourcing)
- Softwareentwicklungsverträge, einschließlich der Lizenzierung von Software
- Service Level Agreements
- Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- E-Commerce
- Marken-, Urheber- und Patentrecht
- Haftung von Internetdienstanbietern (Access, Host und Content Provider)
- Datenschutzrecht
Ansprechpartner:
Dr. Georg Huber, LL.M., zertifizierter Datenschutzbeauftragter und zertifizierter CIPP/E (Certified International Privacy Professional / Europe)