Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir bieten umfassende Expertise sowie maßgeschneiderte Lösungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unser Spektrum der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung erstreckt sich von Finanzierungen über Sicherstellungen bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen.

Die Beratung regional und international tätiger Klienten bei Darlehens- und Kreditverträgen, Syndizierungsverträgen, Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, Pfand- und Bürgschaftsverträgen sowie Bankgarantien stellt für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit dar wie die Beantwortung von Fragen zum Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), Verbraucherkreditgesetz (VKrG), sowie Hypothekar- und Immobiliengesetz (HiKrG).

Bei der Beratung von Projektfinanzierungen profitieren unsere Klienten von unserem weitreichenden gesellschaftsrechtlichen Know-How, der Kombination aus lokaler Marktkenntnis, der persönlichen und individuellen Betreuung vor Ort sowie unserer Expertise hinsichtlich des Verbots der Einlagenrückgewähr.

Auch bei Fragen betreffend Sparvermögen (z.B. Sparbücher) und Wertpapierveranlagungen (z.B. Beratungsfehler, Anlegerprofile, Anleihen- und Aktienkäufe) sowie der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) beraten wir unsere Klienten umfassend.

Wir stehen unseren Klienten jedoch nicht nur im Bankvertragsrecht sondern auch im Banken-Aufsichtsrecht hilfreich zur Seite, insbesondere bei der Erstellung von Stellungnahmen an die Bankenaufsicht und der Ausarbeitung von Rechtsmitteln gegen aufsichtsbehördliche Bescheide. Dabei haben wir die damit verbundenen Haftungsfragen von Vorständen und Aufsichtsräten bzw. Funktionären von Kreditinstituten und Banken ebenso im Auge wie deren fit & properness.

Besonderes Augenmerk legen wir in unserer Beratung auch auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Bankgeheimnis nach dem Bankwesengesetz (BWG) und den mittlerweile zahlreichen gesetzlichen und judizierten Auskunftspflichten.

Schwerpunkte:

  • Erstellung und Prüfung von Finanzierungsverträgen (Kredit-, Darlehens-, Syndizierungsverträge, Immobilien- und Projektfinanzierungen)
  • Einlagenrückgewähr und insolvenzrechtliche Fragen
  • Banken-Aufsichtsrecht (Rechtsfragen und Problemstellungen zu FMA, EZB, OeNB, EBA)
  • Bankenvertragsrecht (Vertrags- und Produktprüfung sowie -gestaltung)
  • Compliance und Geldwäsche
  • Börsen- und Kapitalmarktrecht
  • Mergers & Acquisitions

Ansprechpartner: 

Dr. Stefan Kofler

Dr. Edwin Grubert, LL.M.

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