Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren

Wir beraten und vertreten unsere Klienten umfassend im Bereich des nationalen und internationalen Erbrechts. Durch unser Fachwissen und unser Netzwerk ist die optimale Betreuung auch in komplexen Erbrechtsfällen gewährleistet.

Bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sind die wirtschaftlichen, familiären, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, um das rechtliche Schicksal des Vermögens nach Willen des Klienten zu steuern. Wir stellen sicher, dass ein Testament nicht aufgrund Formfehlern rechtsunwirksam oder missverständlich ist.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Nachfolgeplanungen und beraten über Gestaltungsmöglichkeiten in Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen auf den Todesfall. Wir unterstützen unsere Klienten auch bei der Entwicklung von Strategien um unerwünschte Pflichtteilsansprüche weitest möglich zu vermeiden. Zudem verwahren und registrieren wir Verfügungen, um sie vor Verlust oder unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wir setzen die Interessen unserer Klienten im Verlassenschaftsverfahren oder im gerichtlichen Erbrechtsstreit durch und vertreten diese bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen oder auch bei der Anfechtung von Testamenten.

Wir informieren auch über Rechtswahlmöglichkeiten und Gestaltungsvarianten im internationalen Erbrecht und unterstützen bei allen Erbrechtsfragen mit Auslandsbezug.

Des weiteren erstellen wir individuelle Vorsorgevollmachten und beraten im Zusammenhang mit der Erstellung von Patientenverfügungen.

Schwerpunkte:

  • Gestaltung von Testamenten und letztwillige Verfügungen
  • Gestaltung von Erbverträge
  • Errichtung von Privatstiftungen und Schenkungen auf den Todesfall
  • Gestaltung von Erbverzichtsverträge und/oder Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Vertretung im Rahmen der schriftliche Abhandlungspflege
  • Vertretung im gerichtlichen Erbrechtsstreit
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Ansprechpartner: 

Dr. Alexandra Eder

Weitere Rechtsanwälte mit Expertise auf diesem Gebiet:

Mag. Fabian Bösch, B.A.

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