Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Unser Team für Gesellschafts- und Unternehmensrecht hat umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung sowohl von internationalen als auch österreichischen mittelständischen Unternehmen und Start-Ups.

Wir unterstützen Klienten insbesondere bei Verhandlungen mit Vertragspartnern, bei der Erstellung und Durchführung von Gründungs-, Kauf- und Beteiligungsverträgen sowie bei der Auflösung von Gesellschaften. Ein Fokus unserer Kanzlei der letzten Jahre ist auch die Begleitung von Start-Ups, von der Gründung über Investorenrunden bis zu einem allfälligen Exit.

Wir übernehmen die laufende Betreuung von Unternehmen und Gesellschaften von Beginn an bereits im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl (z.B. GesBR, OG, KG, GmbH oder AG), während aufrechter Tätigkeit (z.B. bei Änderungen von Gesellschaftsverträgen oder bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur). Aufgrund der Anzahl der bei uns tätigen Spezialisten können wir sämtliche sonstigen unternehmensbezogenen Verträge und Vereinbarungen aller Art (z.B. Werk- und Dienstleistungsverträge) erstellen.

Bei der Beratung von Familienunternehmen legen wir fächerübergreifend besonderes Augenmerk auf familien- und erbrechtliche Auswirkungen von Nachfolgeregelungen.

Neben der Beratung von Unternehmen und Gesellschaften haben wir eine langjährige Beratungskompetenz von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten (z.B. in Haftungsfragen) sowie Gesellschaften bei der Geltendmachung von (Schadenersatz-)Ansprüchen gegenüber ihren Organen, oder auch einzelne Gesellschafter bei Auseinandersetzungen mit ihren Mitgesellschaftern.

Einen weiteren Beratungsschwerpunkt unseres Teams bildet die Beratung von Stiftungen oder Stiftungsorganen (z.B. Stiftungsvorstand, Beirat) in sämtlichen stiftungs- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Rechtsanwälte sind ebenso in Aufsichtsräten und Beiräten sowie als Stiftungsorgane tätig.

Schwerpunkte:

  • Gründungen von Unternehmen und Gesellschaften
  • Familiennachfolge, Unternehmensnachfolge
  • Erstellung von Gesellschaftervereinbarungen (z.B. Syndikatsverträge)
  • Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder bei Streitigkeiten aus einem Gesellschaftsverhältnis
  • Vorbereitung und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen (Generalversammlung, Hauptversammlung)
  • Erstellung von Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführung
  • Bevollmächtigungen (Prokura, Handlungsvollmacht)
  • Erstellung von unternehmensbezogenen Verträgen (z.B. Werk- und Dienstleistungsverträgen)
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten
  • Gründung und Verwaltung von Stiftungen, Errichtung und Änderung von Stiftungserklärungen und Stiftungsurkunden
  • Beratung von Stiftungsorganen (z.B. Stiftungsvorstand, Beirat)
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

Ansprechpartner: 

Univ.-Prof. Dr. Franz Pegger

Dr. Silvia Moser, M.A.

Weitere Rechtsanwälte mit Expertise auf diesem Gebiet:

Dr. Georg Huber, LL.M.

Dr. Edwin Grubert, LL.M.

MMMag. Barbara Egger-Russe

Mag. Fabian Bösch, B.A.

Mag. Andrea Pegger, BSc.

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