Kunstrecht

Kunst gewinnt als Investitionsgut zunehmend an Bedeutung. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und fallender Zinsen gewinnt Kunst aber auch Bedeutung als alternative Vermögensanlage. Wer sich auf dem Kunstmarkt bewegt, sollte deswegen von Beginn an kompetent anwaltlich beraten und vertreten sein.

Das Kunstrecht ist eine komplexe Querschnittsmaterie vieler Rechtsgebiete: Vertragsrecht, Urheberrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Stiftungsrecht und vieles mehr.

Wir beraten und vertreten die unterschiedliche Akteure, etwa Künstler, Sammler, Galerien, aber auch Museen und Unternehmen oder Kunstverlage in allen Fragen des Kunstrechts.

Schwerpunkte

  • Kauf und Verkauf von Kunstwerken
  • Kunstleihe und -vermietung
  • Urheberrecht an Kunstwerken
  • Auktionsrecht
  • Stiftungen
  • Versicherungsrecht
  • Einfuhr und Ausfuhr von Kunstgegenständen
  • Restitutionsverfahren
  • Erbrecht /

Ansprechpartner: 

Dr. Georg Huber, LL.M., Zertifikatskurs der Universität Wien “Forum Kunstrecht” 2016 – 2017

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