EU-Digitalstrategie: Data Act – Neue Pflichten für Hersteller vernetzter Produkte und Dienste

Dr. Georg Huber, LL.M.

Als einer der neuen Rechtsakte für die Digital- und Datenwirtschaft ist der Data Act wesentlicher Baustein der umfassenden EU-Digitalstrategie (siehe hierzu auch unseren Beitrag „Neue Rechtsakte für die Digital- und Datenwirtschaft“).

Im November 2023 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet, wird diese unmittelbar anwendbare Verordnung nun voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist 2025/2026 direkt in jedem EU-Mitgliedsstaat anwendbar sein.

Unser Partner RA Georg Huber stellt den Data Act und seine Ziele in seinem aktuellen Beitrag für das Magazin „Tiroler Wirtschaft“ der Wirtschaftskammer Tirol genauer vor, der eine Reihe von Verpflichtungen für Hersteller vernetzter Produkte und damit zusammenhängender digitaler Dienste mit sich bringt:

[…]

Worum geht es im Data Act? Über vernetzte Produkte (Stichwort: Internet of Things – IoT) werden riesige Datenmengen generiert, etwa von Fahrzeugen, über Smartphones, im Smart Home und damit verbundene Apps und ähnliches. Oft verfügen aber nur der Hersteller und/oder der Anbieter über diese Daten. Ziel des Data Acts ist es, diesen Datenschatz an nicht personenbezogenen Daten auf breiter Basis nutzbar zu machen und damit Innovation und Wertschöpfung in Europa zu steigern. Der Data Act legt daher Regeln für den Austausch und die gemeinsame Nutzung solcher Daten fest.

Ein Beispiel sind Fahrzeugdaten, die über Sensoren in Fahrzeugen generiert werden. Dritte Unternehmen könnten damit etwa Produkte und Softwarelösungen zur städtischen Verkehrsplanung und -steuerung entwickeln. Die Anwendungsmöglichkeiten sind schier grenzenlos.

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verstärkt die Bedeutung der breiten Datennutzung, da KI zu Trainingszwecken auf große Datenmengen angewiesen ist. Deshalb scheint es hier ein besonders großes Entwicklungspotential zu geben, wobei eben nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine Unternehmen, wie innovative Startups, Zugang zu den Daten erhalten sollen.

Personenbezogene Daten unterliegen allerdings weiterhin zusätzlich der DSGVO, was zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen kann. Fahrzeugdaten sind etwa oft personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf die Person des Fahrers zulassen (z.B. Beschleunigungs- und Bremsverhalten). Sie dürfen nur weitergegeben werden, wenn das nach der DSGVO zulässig ist.

[…]

Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Wirtschaft – das Magazin der Tiroler Wirtschaftskammer:

Data Act: Neue Pflichten für Hersteller von vernetzten Produkten und Diensten

Unser Netzwerk