Neue Rechtsakte für die Digital- und Datenwirtschaft

Dr. Georg Huber, LL.M.

Umfassende wertebasierte Digitalreformen sollen die EU fit für den globalen Wettbewerb machen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digital- und Datenwirtschaft schaffen. Dazu hat die EU-Kommission im Februar 2020 ihre Digitalstrategie „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ veröffentlicht.

Die Folge sind eine Vielzahl neuer und komplexer Vorschriften, wie z.B. der Data Act, der Artificial Intelligence Act oder der Digital Services Act. Angesichts der Komplexität der Bestimmungen verliert man leicht den Überblick. Vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen, die keine eigenen Digital- und Rechtsabteilungen haben, wird es vermutlich schwierig, künftig rechtskonform zu agieren.

Unser Partner RA Georg Huber liefert in seinem aktuellen Beitrag für das Magazin „Tiroler Wirtschaft“ eine praktische Zusammenfassung der wichtigsten neuen Rechtsakte für die Digital- und Datenwirtschaft:

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Im Folgenden werden überblicksartig die wichtigsten neuen Rechtsakte vorgestellt.

1. Digital Market Act (DMA)

Der DMA soll die Marktmacht der großen digitalen Plattformen wie Google, Amazon, Facebook oder Apple („Gatekeeper“) beschränken.

Gatekeepern werden verschiedene Verpflichtungen und Verbote auferlegt. Amazon darf zB eigene Produkte und Dienstleistungen auf seinem Marketplace nicht mehr bevorzugen und muss Händlern den Zugriff auf jene Daten ermöglichen, die sie auf der Plattform generieren.

Verstöße können Bußgelder bis zu 10% des Jahresumsatzes (im Wiederholungsfall 20%) oder tägliche Zwangsgelder in Höhe von 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes nach sich ziehen. Der DMA wurde am 5. Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet. Vermutlich noch im Herbst wird auch der Rat formell zustimmen.

2. Digital Services Act (DSA)

Mit dem DSA soll der Onlinehandel neu geregelt werden. Einheitliche Regeln für digitale Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) sollen zu einem sicheren, vorhersehbaren und  ertrauenswürdigen Online-Umfeld beitragen.

Der DSA unterscheidet dabei nach Größe: Kleinunternehmen unterliegen etwa im Vergleich zu großen Online-Plattformen nur geringen Verpflichtungen.

Online-Vermittler müssen illegale Inhalte wie hate speech oder Gewaltaufrufe, feststellen und beseitigen (Sperrung oder dauerhafte oder vorübergehende Sperre eines Nutzer-Accounts, etc) oder einfache Beschwerdemodelle für Nutzereinrichten. Sehr große Plattformen müssen dafür auch ein Risikomanagement betreiben, um „systemische Risiken“ zu minimieren und verhindern (z.B. die Gefährdung demokratischer Prozesse).

Bei Online-Werbung muss erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt, in wessen Namen sie angezeigt wird und nach welchen  Kriterien jene Nutzer ausgewählt werden, denen die Werbung angezeigt wird.

Zur Durchsetzung der Ansprüche haben die Mitgliedsstaaten Koordinationsstellen einzurichten und Bußgelder bis zu 6% des Jahresumsatzes sowie Zwangsgelder bis zu 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes vorzusehen.

Der DSA wurde ebenso wie der DMA am 5. Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet und tritt nach Zustimmung durch den Rat vermutlich noch im Herbst in Kraft.

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Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Wirtschaft – das Magazin der Tiroler Wirtschaftskammer (#9/2022)
Regulierungsflut im Rahmen der EU-Digitalstrategie

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