Deep Fakes: Gefahr für Arbeitsplatz

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Die Künstliche Intelligenz hat auch ihre Schattenseiten: Welche Bedrohung von durch KI manipulierten Video-, Bild- oder Audiodateien ausgehen kann und wie diese sogenannten „Deep Fakes“ auch im Job zu Problemen führen können, weiß unsere Arbeitsrechtsexpertin RA Melanie Gassler-Tischlinger.

In der Rubrik ‚Recht im Alltag‘ zeigt sie in ihrem Artikel auf, warum Enttarnung eine wirksame Strategie gegen Täuschung ist.

Im Folgenden ein Auszug daraus sowie auch die vollständige Fassung zum Nachlesen:

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„Deep Fakes“ sind manipulierte Video-, Bild- oder Audiodateien, die durch künstliche Intelligenz (KI) hergestellt werden. Es werden Gesichter ausgetauscht oder Stimmen, Mimik und Lippenbewegungen von echten Bildern imitiert. Betroffene werden in kompromittierenden Situationen gezeigt, oft um sie zu schädigen.

Erlangt ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin Kenntnis von einer Datei, ohne zu wissen, dass es sich um eine Fälschung handelt, kann das erhebliche Auswirkungen haben. Wer möchte
schon einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin beschäftigen, von dem/der ein Video im Internet kursiert, auf dem er/sie das Unternehmen in Verruf bringt?

Deep Fakes gehen meist vom privaten Umfeld aus. Wer jemanden herabwürdigend darstellt, kann sich wegen Beleidigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie von
Persönlichkeitsrechten strafbar machen. Wird das Opfer bei einer vermeintlichen Straftat gezeigt, kann auch eine Verleumdung oder eine üble Nachrede vorliegen.

Von einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht ist auszugehen, wenn keine Einwilligung eingeholt wurde. Im Einzelfall machen sich Täter/Täterinnen sogar wegen Betruges, Erpressung, gefährlicher Drohung oder „Cyber -Mobbing“ strafbar.

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Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Tageszeitung:

Deep Fakes: Gefahr für Arbeitsplatz

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