In einem Artikel in der Tiroler Tageszeitung vom 19. Januar 2020 nehmen RA Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. und RA Dr. Georg Huber, LL.M. zu Fragen im Zusammenhang mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet Stellung.
Gibt es einen virtuellen Radiergummi, mit dem man unangenehme oder veraltete Informationen löschen lassen kann? Muss man sich die Online-Veröffentlichung von möglicherweise heiklen Daten gefallen lassen?
Unsere Rechtsanwälte erläutern, unter welchen Voraussetzungen eine Löschung aus Suchmaschinenergebnissen verlangt werden kann, warum das Recht auf Löschung von Daten jedoch kein absolutes Recht ist, das in jeder Situation geltend gemacht werden kann.
Den Artikel finden Sie hier: Der virtuelle Radiergummi
lesen Sie hier weiter: Der virtuelle Radiergummi(2) (Quelle: Tiroler Tageszeitung 19.01.20)