Am 25.Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der DSGVO, hielt RA Dr. Georg Huber, LL.M. bei der 58. DACH-Tagung einen Vortrag zum Thema Big Data & Datenschutz. Siehe dazu Big Data & Datenschutz.
Nunmehr ist dieser Vortrag im Tagungsband „Digitalisierung und Recht“ (DACH Schriftenreihe Nr. 50) erschienen: DACH Schriftenreihe Nr. 50.
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Spätestens seit der Affäre um Cambridge Analytica, bei der Facebook in großem Stil personenbezogene Daten weitergegeben und diese Daten im US-Präsidentschaftswahlkampf von Cambridge Analytica zum Versand personalisierter Nachrichten mit spezifisch auf den Empfänger bestimmten Inhalten verwendet hat, ist das Thema „Big Data“ verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit getreten.
Cambridge Analytica hat anschaulich vor Augen geführt, welche Möglichkeiten „Big Data“ bieten und wie damit sogar die Grundfesten unserer Demokratien zumindest ins Wanken gebracht werden können. Der Umgang mit Big Data erfordert daher Regeln. Diese Regeln sollen den Einzelnen, aber auch die Gesellschaft als Ganzes vor Missbrauch schützen.
Gleichzeitig bietet Big Data zahlreiche Möglichkeiten, die von großem Nutzen sind. Man denke nur an die verbesserten Forschungsmöglichkeiten in der Medizin.
Ein Instrumentarium des Rechtsstaates, diese beiden Ansätze in Einklang zu bringen, ist das Datenschutzrecht. Es geht vor allem darum, den Einzelnen und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, gleichzeitig aber die Rahmenbedingungen für Big Data Anwendungen festzulegen, um sie zum Vorteil der Gesellschaft einzusetzen.
RA Dr. Georg Huber, LL.M. beleuchtet, wie die DSGVO und damit das Datenschutzrecht diese Problematik behandelt. Dabei zeigt sich, dass vor allem der Zweckbindungsgrundsatz die größte Hürde für Big Data Anwendungen darstellt.
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