Künstliche Intelligenz: Warum Betriebe ihre Verträge neu denken müssen

Dr. Georg Huber, LL.M.
Mag. Fabian Bösch, B.A.

Künstliche Intelligenz ist längst Teil des Unternehmensalltags – von automatisierter Texterstellung bis zur vorausschauenden Wartung in der Industrie. Mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Systemen steigen jedoch auch die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen.

In der aktuellen Sonderausgabe von top.tirol zum Thema Digitalisierung zeigen unsere Data & Tech Law Experten, RA Georg Huber und RA Fabian Bösch, welche Auswirkungen der AI Act auf die Vertragsgestaltung hat und warum Unternehmen bestehende Vertragswerke neu bewerten sollten.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Beitrag, der verdeutlicht, weshalb klare Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Datenverwendung und internen KI-Richtlinien zunehmend an Bedeutung gewinnen:

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Juristisch kritisch wird es dort, wo Entscheidungen oder Inhalte von KI kommen, die bisher „menschlich“ verantwortet wurden. Genau hier greift der AI Act: Er verlangt klare Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Transparenz und menschliche Beaufsichtigung („Human Oversight“) – und das spiegelt sich in künftigen Verträgen wider.

Wer KI‑Systeme einkauft oder in Cloud‑Diensten nutzt, sollte Verträge nicht mehr als bloße „IT‑AGB“ behandeln. Zentral sind Fragen wie: Wer haftet, wenn die KI falsche Empfehlungen gibt und daraus ein Schaden entsteht? Welche Qualitäts‑ und Verfügbarkeitszusagen macht der Anbieter, und wie werden Updates oder Trainingsdaten kontrolliert? Werden Trainingsdaten des Anbieters mit Unternehmensdaten vermischt – und was bedeutet das für Geschäftsgeheimnisse?

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Den vollständigen Artikel aus der top.tirol Sonderausgabe zum Thema Digitalisierung finden Sie hier:

Künstliche Intelligenz: Warum Betriebe ihre Verträge neu denken müssen

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