Ein Klick, ein Emoji oder ein geteilter Beitrag – und plötzlich drohen Schadenersatz, Unterlassungsanspruch oder sogar Strafanzeige. Viele unterschätzen: Auch Likes, Shares oder Kommentare können rechtliche Folgen haben.
Unser IT- und Datenschutz-Rechtsexperte RA Georg Huber fasst in seinem aktuellen Beitrag für das SCHWUNG Magazin des Tiroler Skilehrerverbandes zusammen, wo „Hass im Netz“ beginnt und freie Meinungsäußerung endet:
Welche Inhalte sind problematisch? Welche Handlungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Wie schützt man sich selbst und andere vor Haftungsrisiken?
Auszug aus dem Artikel:
Klick für Klick in die Falle? Hass, Likes und Fotos auf Social Media und im Internet
Mit einem falschen Klick, Kommentar oder Bild kann heute rascher eine Straf- oder Zivilklage drohen als viele glauben. Das österreichische Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz aus 2020 und der ergänzende EU-Digital Services Act (DSA) regeln, wie gegen Hass, Diskriminierung, Beleidigungen und Desinformation vorgegangen werden kann.
Was ist „Hass im Netz“?
Was versteht man unter „Hass im Netz“? Hier die wichtigsten Begriffe:
• Hasspostings: Aggressive, provozierende oder beleidigende Beiträge mit oft diskriminierendem oder drohendem Inhalt.
• Cybermobbing: Mehrfaches, gezieltes Belästigen oder Ausgrenzen einer Person über digitale Kanäle.
• Upskirting & Bild-Mobbing: Die Veröffentlichung von Bildern, die Privatsphäre und Würde verletzen, ist mittlerweile strafbar.
Der Like als Risiko: Wann wird Zustimmung problematisch?
Likes, Emojis und insbesondere das Teilen von beleidigenden oder verhetzenden Beiträgen sind gleichbedeutend mit deren Unterstützung. Laut dem OGH ist das kein harmloser „Daumen hoch“, sondern kann als Beihilfe zur Beleidigung, Diffamierung oder Hetze qualifiziert werden.
Zwei Beispiele aus der Judikatur:
• Der Fall Bohrn Mena: Laut Medienberichten wurde ein Facebook-Nutzer im Jahr 2025 nach einem einzigen „Like“ unter fremdenfeindlicher und gewaltverherrlichender Postings aufgefordert, € 4.700 zu zahlen und eine Ehrenerklärung abzugeben. Hintergrund ist, dass Likes die algorithmische Verbreitung verstärken und als „Applaus“ für rechtswidrige Inhalte gelten.
• Shitstorm gegen einen Polizisten: Der OGH entschied 2024, dass jeder, der sich an einem „Shitstorm” durch Teilen eines Posts beteiligt, für den ganzen Schaden haftet. Ein Tiroler Polizist wurde bei einer Demo gefilmt und auf Facebook mit falschen Beschuldigungen an den Pranger gestellt. Hunderte User teilten den Post oder setzten zustimmende Kommentare und Likes. Der Polizist, der an der angeblichen Amtshandlung gar nicht beteiligt war, wurde deswegen massiv beschimpft. Er erhielt vom OGH € 3.000 Schadenersatz zugesprochen, weil das Teilen und Kommentieren maßgeblich zur Rufschädigung und Kränkung beigetragen hatten.
[…]
Fazit: Social Media ist kein rechtsfreier Raum. Bewusstes Posten und Kommentieren schützt andere – und Sie selbst.
Auch auf der Skipiste gilt: Das Filmen von Personen ohne Einwilligung und Bloßstellen im Netz verletzt Persönlichkeitsrechte und ist strafbar.
Zum vollständigen Artikel im SCHWUNG Magazin (Ausgabe 11 | 2025) des Tiroler Skilehrerverbandes:
Klick für Klick in die Falle? Hass, Likes und Fotos auf Social Media und im Internet



