Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben. Ganze Regionen stehen unter Quarantäne, Betriebe haben geschlossen oder auf Kurzarbeit umgestellt. Die Räder stehen still.
In unserer vernetzten Welt führt dies zu Dominoeffekten, da jedes Unternehmen mit einer Vielzahl anderer Unternehmen über Lieferketten verbunden ist. Der Teilehersteller beliefert den Endproduktehersteller, dieser beliefert den Großhändler, dieser den Einzelhändler, der an den Endverbrauchern verkauft.
Corona sprengt die Lieferketten. Der Teilehersteller kann nicht mehr liefern am anderen Ende der Kette will der Einzelhändler mangels Kunden nicht mehr beliefert werden. Tourismusbetriebe sind ein typisches Beispiel für Unternehmen am Ende der Lieferkette, die keinen Bedarf mehr an Waren oder Dienstleistungen haben. Sie wurden zum Teil behördlich geschlossen, sind aufgrund von Quarantänemaßnahmen gar nicht erreichbar oder haben schlicht keinen Bedarf mehr an den bestellten Waren.
Aus rechtlicher Sicht stellen sich die Fragen, wer das Risiko der unterbrochenen Lieferketten trägt, ob der Ausstieg aus Lieferverträgen möglich ist und wie sich Unternehmen in dieser Situation am besten verhalten.
Diese Fragen erörtern unsere Rechtsanwälte Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. und Dr. Georg Huber, LL.M., CIPP/E in einem Beitrag für die „Tiroler Wirtschaft“, der Zeitung der Wirtschaftskammer