Gerade in Tirol wird die Knappheit des Gutes Grund und Boden immer eminenter. Schlagworte wie „Baulandmobilisierung“ oder „Baulandsicherung“ geistern durch die Medien. Es stellt ich die Frage, ob die Vertragsraumordnung, die seit 2014 in die Landesgesetze aller Bundesländer Österreichs Eingang gefunden hat, tatsächlich die Lösung für die Probleme darstellt und welche Grenzen dabei für die Gemeinden bestehen.
Vertragsraumordnung: Die rechtliche Lösung für das knappe Gut Grund und Boden
MMMag. Barbara Egger-Russe
Dr. Norbert Rinderer