Unfall auf der Skipiste

Dr. Silvia Moser, M.A.

Kommt es auf der Piste zu einem Unfall mit Verletzungen, stellt sich häufig die Frage, wer für die Unfallfolgen haftet.

RA Silvia Moser erläutert in ihrem Artikel, was bei einem Unfall auf der Piste aus juristischer Sicht besonders zu beachten ist und welche Ansprüche aus Skiunfällen geltend gemacht werden können.

Im Folgenden ein Auszug sowie auch die vollständige Fassung:

Kommt es auf der Piste zu einem Unfall mit Verletzungen, stellt sich häufig die Frage, wer für die Unfallfolgen haftet.

Was ist bei einem Unfall auf der Piste aus juristischer Sicht besonders zu beachten?
Es gibt viele Ursachen für Unfälle auf der Piste: Kollisionen zwischen Wintersportlern, Stürze aufgrund von gefährlichen atypischen Hindernissen, Unfälle beim Liftfahren oder in Funparks, Kollisionen mit Pistengeräten, etc. Von zentraler Bedeutung bei Unfällen auf der Piste ist die Dokumentation, um Beweisschwierigkeiten in späteren Gerichtsverfahren möglichst gering zu halten. Der Unfallverursacher und mögliche Zeugen sollten vor ihrer Weiterfahrt aufgehalten und ihre Personalien festgehalten bzw. jene des Unfallgegners anhand eines Ausweisdokumentes kontrolliert werden. Der Unfallhergang sollte so genau wie möglich etwa durch Skizzen dokumentiert werden (Fahrlinien, Endlagen, etc.).

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Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Krone: Unfall auf der Skipiste

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