Georg Huber / Sabine Picout
Immer wieder unternehmen Berg- und Skiführer oder Skilehrer in ihrer Freizeit Skitouren mit Freunden. Da sie in der Regel über die meiste Erfahrung und Ausbildung verfügen, kommt ihnen eine Führungsrolle zu und sie treffen wichtige Entscheidungen, z.B. über die Routenwahl uä. Die Freunde vertrauen sich ihnen an. Passiert bei solch einer Skitour ein Unfall, stellt sich die Frage, ob der Berg- und Skiführer bzw. Skilehrer haftet.
Quelle: Ausgabe Mai 2010, Nummer 08, des Magazins „Snowsport Tirol“ des Tiroler Skilehrerverbandes