Haben Sie sich in letzter Zeit einmal erlaubt, einen Witz über einen Politiker zu reißen? Darf man Politiker nach Belieben durch den Kakao ziehen? Gerade in Zeiten stark polarisierender öffentlicher Debatten ist manchmal sogar beleidigend und herabsetzend darzustellen. Satire ist eine künstlerische Ausdrucksform der gesellschaftlichen Kommentierung und zielt durch Übertreibung und Verzerrung der Wirklichkeit auf Provokation ab. Das Recht, satirische Kritik zu üben, entfließt dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf künstlerische Freiheit. Diese Rechte sind verfassungsrechtlich geschützt und haben daher einen besonders hohen Stellenwert.
Politiker versuchen tagtäglich, die politische Meinung zu beeinflussen. Werden politische Inhalte von Journalisten auf überzogene Art und Weise dargestellt, ist jeweils zunächst festzustellen, was hinter der jeweiligen Darstellung steht. Was wird eigentlich tatsächlich kritisiert? Sodann sind das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf künstlerische Freiheit des Journalisten gegen den Persönlichkeitsschutz des Politikers abzuwägen. Was war der Anlassfall? Wie hat der Empfängerkreis die Satire aufgefasst?
Darstellungen, bei welchen die Verletzung des Kerns der menschlichen Ehre, der Menschenwürde oder des gesamten öffentlichen Ansehens eines Politikers im Vordergrund steht, werden durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt. Überzogene Satire, die von Tatsachen oder einer aktuellen Debatte gar nicht gedeckt ist, ist daher grundsätzlich nicht erlaubt und kann zivilrechtliche, strafrechtliche und medienrechtliche Folgen nach sich ziehen. Vorwürfe in einer üblichen Ausdrucksform, die sich auf eine konkrete Sache beziehen, sind hingegen überwiegend zulässig. Bei Themen, die von öffentlichem Interesse sind und die aus konkretem Anlass von Bedeutung sind, ist Satire grundsätzlich auch dann zulässig, wen Formulierungen und Darstellungen polemisch, provokativ oder gar beleidigend sind. Politiker haben nämlich aus rechtlicher Sicht gegenüber Kritik mehr Toleranz aufzubringen als Privatpersonen.
Den Artikel von RAin Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. gibt es nachzulesen in der Ausgabe 06-2018 des Medienmagazins „Statement“. Download Statement 06-2018