„Mein Job kann niemals durch einen Rechner ersetzt werden!“, hörte man immer wieder, als die ersten Prognosen jener Tätigkeiten veröffentlicht wurden, die voraussichtlich von Computern übernommen werden würden.
Fest steht, dass die Digitalisierung unsere Arbeit verändert und zwar quer über alle Branchen hinweg. Auch der Journalismus, der traditionell von Kreativität und Individualität geprägt war, ist davon betroffen: Vor allem in der Sport-, Wetter oder Lokalberichterstattung wird Roboterjournalismus schon heute regelmäßig dafür eingesetzt, mithilfe von Algorithmen große Datenmengen zu analysieren und auch Texte zu „verfassen“.
Schöpfung setzt einen individuellen Geist voraus, der in den meisten Rechtsordnungen nur einem Menschen zuerkannt wird. Der Schopfaffe Naruto, der aufgrund seines Selfies weltweit Berühmtheit erlangte, kann somit nach überwiegender Ansicht kein Inhaber von Urheberrechten sein.
Aber wie verhält es sich mit automatisch generierten Texten, die mittels künstlicher Intelligenz erstellt wurden?
Das britische Marketing-Magazin „The Drum“ hat unter Heranziehung der IBM-Erfindung „Watson“ eine komplette Ausgabe mit Bildern, automatisch generierter Texte und formatierter Seiten erstellen lassen.
Ausdrückliche urheberrechtliche Regelungen über durch künstliche Intelligenz geschaffene Texte finden sich aktuell nur in wenigen Ländern, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich und Irland: Urheber ist dort grundsätzlich die Person, welche „die nötigen Maßnahmen für die Erstellung des Werkes getroffen hat“, also in der Regel derjenige, der den Algorithmus programmiert hat.
Die Europäische Kommission prüft derzeit den möglichen Inhalt zivilrechtlicher Regelungen im Bereich der „Robotik“. Diese Regelungen werden auch Vorschriften über Urheberrechte umfassen. „Die Roboter sollen im besten Interesse der Menschen handeln“, heißt es – wenig anschaulich – in den ethischen Grundsätzen, die das Europäische Parlament vorgegeben hat.
Aber vielleicht bestimmen die Rechner in naher Zukunft selbst, wen sie als Urheber und was sie als Urheberrecht verstanden wissen wollen…
Statement 6 November Dezember 2017 (PDF)