Regulierungsflut im Rahmen der EU-Digitalstrategie

Dr. Georg Huber, LL.M.

Im Februar 2020 hat die EU-Kommission ihre Digitalstrategie „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ veröffentlicht. Umfassende wertebasierte Digitalreformen sollen die EU fit für den globalen Wettbewerb machen. Für die Digital- und Datenwirtschaft soll ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden.

Die Folge sind eine Vielzahl neuer und komplexer Vorschriften, wie z.B. der Data Act, der Artificial Intelligence Act oder der Digital Services Act. Angesichts der Komplexität der Bestimmungen verliert man leicht den Überblick. Vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen, die keine eigenen Digital- und Rechtsabteilungen haben, wird es vermutlich schwierig, künftig rechtskonform zu agieren.

Unser Partner RA Georg Huber bringt in seinem Beitrag für das Tiroler Wirtschaftsmagazin eco.nova „Licht ins Dunkel“ und fasst die wichtigsten neuen Rechtsakte für die Digital- und Datenwirtschaft zusammen – nachzulesen in der aktuellen Magazinausgabe (September 2022). Nachstehend ein Auszug daraus:

[…]

Im Folgenden werden überblicksartig die wichtigsten neuen Rechtsakte vorgestellt. Sektorspezifische Regelungen, etwa für die Automobilindustrie oder Zahlungsdienstleister, die den Zugang zu Daten regeln, werden ebenso ausgespart wie der Entwurf der Verordnung zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS).

Digital Market Act (DMA) –
Gesetz über digitale Märkte

Der DMA soll die Marktmacht von sogenannten Gatekeepern beschränken, also der großen digitalen Plattformen wie Google, Amazon, Facebook oder Apple, die entweder einen Jahresumsatz in der EU von mindestens 7,5 Milliarden Euro erzielen oder einen Börsenwert von mindestens 75 Milliarden Euro haben und zusätzlich über mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU verfügen.

Gatekeepern werden verschiedene Verpflichtungen und Verbote auferlegt. DieseVerbote beziehen sich einerseits auf gewerbliche Nutzer der Plattformen – etwa Händler auf Amazons Marketplace – und andererseits auf Endverbraucher. Gatekeeper dürfen etwa keine unlauteren Bedingungen für die gewerbliche Nutzung ihrer Plattformen vorsehen. Amazon darf daher zum Beispiel eigene Produkte und Dienstleistungen auf seinem Marketplace nicht bevorzugen und muss gewerblichen Nutzern den Zugriff auf die Daten ermöglichen, die diese bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren. Verbraucher dürfen wiederum nicht daran gehindert werden, sich an Anbieter außerhalb der Plattform zu wenden. Verstoßen Gatekeeper gegen die Vorgaben, können Bußgelder bis zu 10 % des Jahresumsatzes (im Wiederholungsfall 20 %) oder tägliche Zwangsgelder in Höhe von 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängt werden.

Der DMA wurde am 5. Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet. Nun muss nur noch der Rat der Europäischen Union formell zustimmen. Danach tritt der DMA nach kurzer Übergangsfrist (vermutlich noch im Herbst 2022) in Kraft.

Digital Services Act (DSA) –
Gesetz über digitale Dienste

Mit dem DSA soll der Onlinehandel neu geregelt werden. Er soll die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und aktualisieren. Einheitliche Regeln über Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüsse für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) sollen zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beitragen.

Der DSA zielt auf den besseren Schutz von Verbrauchern, die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für Online-Plattformen und die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt ab.

Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb der EU niedergelassen sind. Kleinst- und Kleinunternehmen unterliegen den Verpflichtungen entsprechend ihren Kapazitäten.

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Zum vollständigen Artikel in der Wirtschaftsausgabe eco.nova (05/2022): Regulierungsflut im Rahmen der EU-Digitalstrategie

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