Ökodesign-Verordnung: Rahmenvereinbarung für nachhaltige Produkte

Dr. Georg Huber, LL.M.
Mag. Kristina Pegger

Die neue Ökodesign-Verordnung, die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist, gibt in Entsprechung des europäischen Green Deals einen umfassenden Rahmen für die Gestaltung nachhaltiger Produkte vor. Sie wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben.

Unsere Rechtsanwälte Georg Huber und Kristina Pegger haben hierzu – exklusiv für die Leserinnen und Leser von Österreichs erstem Compliance-Magazin – einen Artikel verfasst (nachzulesen in Ausgabe 1/2025 der „Compliance Praxis“).

Neben den Rahmenbedingungen schildern sie darin auch die Herausforderungen und Chancen für Unternehmen.

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