Die EU-Kommission hat am 28. Juli 2009 den Entwurf einer neuen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO) samt Leitlinie veröffentlicht. Die derzeit geltende Vertikal-GVO läuft zum 31. Mai 2010 aus. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob bestehende Vertriebsverträge an die neue Rechtslage angepasst werden müssen.
Quelle: econova Spezial RECHT 12/2009