Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 vom 13. Juni 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft unternommen.
Unser RA Georg Huber erläutert in seinem Artikel in der Tiroler Wirtschaft, Magazin der Wirtschaftskammer Tirol, die Details.
Um sich frühzeitig vorzubereiten, sollten Unternehmen schon jetzt handeln und die notwendigen Schritte einleiten.
Näheres verrät der nachstehende Auszug sowie auch vollständig verfügbare Artikel:
Die neue Ökodesign-Verordnung, die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist, stellt einen umfassenden Rahmen für die Gestaltung nachhaltiger Produkte dar und wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben.
I. Allgemeine Ziele der Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung verfolgt mehrere zentrale Ziele:
1. Förderung der Nachhaltigkeit: Produkte sollen langlebiger, zuverlässiger, wiederverwendbar, nachrüstbar und leichter reparierbar werden.
2. Ressourceneffizienz: Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten.
3. Kreislaufwirtschaft: Übergang zu einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft.
4. Verringerung von Abfällen: Durch die Verbesserung der Produktqualität und -haltbarkeit soll die Menge an Abfällen reduziert werden.
5. Transparenz: Mit der Einführung eines digitalen Produktpasses sollen Verbraucher besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert werden.
II. Geltungsbereich der Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung hat einen breiten Anwendungsbereich und betrifft nahezu alle Arten von Waren, die in der EU verkauft werden. Ausgenommen sind lediglich
• Lebensmittel
• Futtermittel
• Arzneimittel
• lebende Organismen
• lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen
• Erzeugnisse menschlichen Ursprungs (z.B. Blutpräparate) und
• bestimmte Kraftfahrzeuge.
[…]
Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Wirtschaft – das Magazin der Tiroler Wirtschaftskammer:
Neue EU-Ökodesign-Verordnung: Roadmap zu nachhaltigen Produkten