Georg Huber / Miriam Schwaiger
Mit Urteil vom 13.09.2012 hat sich der Oberste Gerichtshof wieder einmal mit der Frage befasst, ob und wann erfahrene Sportler haften, die unerfahrene Freunde aus Gefälligkeit mitnehmen. Dieses Mal ging es um einen Fall aus der Sportkletterei, der aber auch Relevanz für den Skisport („Tourenführer aus Gefälligkeit“) hat. Der OGH hat die Haftung nicht mit der Übernahme einer „Führungsrolle“, sondern mit der Übernahme von Sorgfaltspflichten begründet.
Quelle: Ausgabe Dezember 2012, Nummer 14, des Magazins „Snowsport Tirol“ des Tiroler Skilehrerverbandes