Mitarbeiter-Datenschutz

Dr. Herwig Frei

Beschäftigt ein Unternehmen Mitarbeiter, hat es unweigerlich mit Personaldaten (Human Ressource- bzw. HR-Daten) zu tun, die auf vielfältige Weise zu verschiedensten Zwecken (unjuristisch gesprochen) „behandelt“ werden.

Für den Umgang mit solchen Personaldaten gibt es ein doppeltes rechtliches Regelwerk, nämlich im „klassischen“ Arbeitsrecht sowie im Datenschutzrecht. In seiner Broschüre zeigt RA Dr. Herwig Frei in erster Linie die datenschutzrechtliche Komponente auf, also den Mitarbeiter-Datenschutz.

Selbstverständlich werden aber auch die Schnittstellen bei Personaldaten und ihrer Verarbeitung zum herkömmlichen Arbeitsrecht (Betriebsverfassung, Arbeitsvertragsrecht) etwas näher beleuchtet

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