Die richtige Verwendung von AGBs in Schischulen

Dr. Georg Huber, LL.M.

RA Dr. Georg Huber, LL.M. befasst sich in der November Ausgabe des Magazins des Tiroler Skilehrerverbandes „Schwung“ mit der richtigen Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Skischulen und andere Unternehmer verwenden häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Abwicklung von Massengeschäften. AGB vereinfachen den Vertragsabschluss und damit die Durchführung von (Rechts-)Geschäften. Allerdings müssen einige Punkte beachtet werden, damit AGB auch den Vorteil bieten, den man von ihnen erwarten kann und nicht zum Problem werden.

Den kompletten Artikel finden Sie hier: Schwung 11/2019

 

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