Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Skischulen – eine Frage des „Ob“ oder des „Wann“ und „Wie“?
Die Einschätzung unserer Rechtsexpert:innen RA Fabian Bösch und RA Melanie Gassler-Tischlinger ist im aktuellen Magazin SCHWUNG des Tiroler Skilehrerverbandes nachzulesen. Hier beantworten unsere beiden Partner:innen auch weitere Fragen zum sicheren Einsatz von KI und zeigen anhand von Praxisbeispielen Chancen – aber auch damit verbundene Risiken – für Skischulbetriebe auf, wie nachstehender Auszug verdeutlicht:
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Wenn Schäden eintreten
Wen trifft eigentlich die Haftung für Schäden, die aufgrund der Nutzung einer KI entstehen? Was passiert zum Beispiel, wenn ein Skilehrer die Kursplanung (Nutzung welcher Lifte, welcher Pisten, wann und wo Pausen etc.) von einer KI machen lässt, die KI einen zu anspruchsvollen Ablauf plant und ein Skischüler dadurch zu Sturz kommt? Je nachdem, ob die Überforderung und damit der Sturz auf eine ungenügende Dateneingabe („Prompts“) durch den Skilehrer, auf mangelhafte Überwachungsmaßnahmen der Skischule oder durch eine fehlerhafte KI an sich zurückzuführen ist, kann die Haftung beim einzelnen Skilehrer, bei der Skischule oder beim KI-Anbieter liegen. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten für alle Beteiligten klare Regeln zu Verantwortlichkeiten und zur (Nicht-) Nutzung von KI gelten (Stichwort: KI-Richtlinie) und im Idealfall geeignete Versicherungen abgeschlossen werden.
Bedeutsam ist schließlich auch die Frage der Notwendigkeit einer Zustimmung durch die einzelnen Skischulangestellten (sofern kein Betriebsrat existiert), weil der Einsatz von KI oft auch mit umfangreicher Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten einhergeht, die über allgemeine Angaben zur Person und fachlichen Eigenschaften hinausgehen oder Kontrollmaßnahmen ermöglichen, welche die Menschenwürde berühren. Im Regelfall wird für den Einsatz einer KI, die Arbeitnehmerdaten verarbeitet, die Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers erforderlich sein.
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Zum vollständigen Artikel im Magazin SCHWUNG des Tiroler Skilehrerverbandes (Ausgabe 09/Jänner 2024):