Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz: Problemlöser oder Problemverursacher?

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.
Mag. Fabian Bösch, B.A.

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz wirft vielschichtige rechtliche Fragen auf, die insbesondere das Arbeitsrecht und das Datenschutzrecht betreffen. Auch wenn der sogenannte AI-Act der EU noch nicht in Kraft ist und derzeit auch innerstaatlich keine umfassende Regelung von KI-Systemen existiert, ist es empfehlenswert, das Thema schon jetzt proaktiv anzugehen – und damit verbundene Chancen und Risiken zu erkennen.

Unsere Partner:innen RA Melanie Gassler-Tischlinger und RA Fabian Bösch klären in der neuesten eco.nova Ausgabe RECHT die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI im Arbeitskontext und versorgen uns mit hilfreichen Tipps für die Praxis. Denn um Rechte zu wahren und Pflichten einzuhalten, sollten vor allem die „Spielregeln“ bekannt sein:

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz – wie setzt man sie am sichersten ein?

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz bietet für Unternehmen viele wirtschaftliche Chancen, aber auch rechtliche Herausforderungen. Laut einem kürzlich in DER STANDARD erschienenen Artikel hatte im vergangenen Juni schon jeder Zehnte (Tendenz steigend) einmal ChatGPT am Arbeitsplatz verwendet – mangels betrieblicher Regelung über die Nutzung derartiger Tools sehr wahrscheinlich rechtswidrig! Auch Arbeitgeber nutzen zunehmend KI-Systeme und ziehen als Grundlage für ihre Entscheidungen Ergebnisse von KI-Anwendungen heran. 

In Folgenden sollen die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI im Arbeitskontext aufgezeigt und einige praktische Tipps gegeben werden, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre jeweiligen Rechte wahren und Pflichten einhalten können.

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine klare Definition von KI gibt es nicht. Im Allgemeinen bezeichnet KI die Fähigkeit von Computersystemen, menschliche Intelligenz nachzuahmen oder zu ergänzen, indem sie aus Daten lernen, Probleme lösen oder Entscheidungen treffen. Im aktuellen Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (so genannter „AI-Act“) wird ein KI-System als Software bezeichnet, die mit einer oder mehreren in der Verordnung angeführten Techniken und Konzepten entwickelt worden ist und im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen kann, die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren.

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Zum vollständigen Artikel in der eco.nova Ausgabe RECHT (01/2024):

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz – wie setzt man sie am sichersten ein?

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