Künstliche Intelligenz (KI) ist gekommen, um zu bleiben – und berührt inzwischen viele Lebensbereiche.
Unsere Rechtsexperten sowie zertifizierten Datenschutzbeauftragten RA Georg Huber und RA Fabian Bösch beantworten im Interview mit digital.tirol in der neuen Ausgabe des Digitalreport 2024 wichtige rechtliche Fragen zum Thema „Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz“.
digital.tirol ist eine vom Land Tirol ins Leben gerufene und von der Standortagentur Tirol koordinierte Initiative zur Förderung der Digitalisierung in Tirol. Ziel ist es, durch gemeinsame Projekte und Angebote (im Rahmen eines Netzwerks aus Expert:innen und Organisationen) die digitale Entwicklung in Tirol voranzutreiben und die Chancen der Digitalisierung für alle zugänglich zu machen.
Im Folgenden ein Auszug sowie auch die vollständige Fassung des Interviews mit unseren Partnern, die darin zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen und Sicherheitsrisiken aufklären:
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern bereits gelebte Realität, die in vielen Bereichen an Bedeutung gewinnt. Der technologische Fortschritt wirft auch neue arbeitsrechtliche Fragen auf. Ein Gespräch mit den Innsbrucker Rechtsanwälten Georg Huber und Fabian Bösch.
Digitalreport: Inwieweit wird sich der Einsatz künstlicher Intelligenz in Unternehmen arbeitsrechtlich auswirken?
FABIAN BÖSCH: Künstliche Intelligenz (KI) ist als Arbeitsmittel des Arbeitgebers zu sehen. Der Arbeitgeber kann den Einsatz von KI einseitig anordnen. In diesem Fall muss er aber auch dafür sorgen, dass der Einsatz für die Arbeitnehmer: innen gefahrlos möglich ist. Unabhängig davon kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlich sein, etwa wenn die KI-Anwendung zur Beurteilung oder zur Kontrolle der Arbeitnehmer:innen eingesetzt wird. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine interne Richtlinie zu erlassen, welche die Nutzung von KI regelt. Dabei ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass der Datenschutz und das Urheberrecht beachtet und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschützt werden.
[…]
Welche Sicherheitsrisiken sind mit dem Einsatz von KI am Arbeitsplatz verbunden und wie können Unternehmen diese minimieren? Gibt es spezifische rechtliche Anforderungen zur Absicherung gegen solche Risiken?
GEORG HUBER: Sicherheitsrisiken sind naturgemäß dort zu erwarten, wo KI in der Sicherheitsarchitektur zum Einsatz kommt. Man denke hier beispielsweise an KI-gesteuerte Zutrittssysteme oder Chatbots, die Unberechtigten Zutritt zum Unternehmen oder dessen Daten gewähren könnten. Ganz allgemein besteht auch das Risiko, dass vertrauliche Daten, etwa Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten, offengelegt werden. Derartigen Risiken kann in erster Linie durch Schulungen, menschliche Kontrolle, ein funktionierendes Risikomanagement und erhöhte Transparenz begegnet werden.
[…]
Zum vollständigen Artikel im Digitalreport (2024#01):