Jobkündigung – Was nun?

Mag. Fabian Bösch, B.A.

Aus der Reihe „Die Tiroler Rechtsanwält:innen informieren“: Wann es sich lohnen kann, eine Kündigung im Zusammenhang mit Gehaltsgesprächen anzufechten, weiß unser Arbeitsrechtsexperte RA Fabian Bösch.

In seiner für die Kronen Zeitung Tirol verfassten Rechtsauskunft zeigt er Voraussetzungen und Möglichkeiten auf und gibt allen Leser:innen auch einen Tipp mit auf den Weg.

Nachstehend ein Auszug daraus sowie der Link zum vollständigen Beitrag:

Um Gehaltserhöhung gebeten, aber Kündigung bekommen: Was nun?

Es ist schon enttäuschend genug, wenn das Gehaltsgespräch mit dem Arbeitgeber erfolglos bleibt. Was aber, wenn der Arbeitgeber das zum Anlass nimmt, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen?

Grundsätzlich brauchen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber einen Grund für eine Kündigung. Ihr Arbeitgeber hat also im Allgemeinen jederzeit das Recht, Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der anwendbaren Kündigungsfrist zu kündigen.

Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen.

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Zum vollständigen Beitrag in der Kronen Zeitung Tirol: Jobkündigung – Was nun?

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