In der Ruhe liegt die Arbeitskraft

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Wie lange darf man arbeiten – und wann ist Schluss?

Unsere Arbeitsrechtsexpertin RA Melanie Gassler-Tischlinger gibt im Interview mit der Tiroler Tageszeitung einen kompakten Einblick in zentrale Regelungen des Arbeitszeitgesetzes – von Arbeitszeiten über Ruhepausen bis hin zu den gesetzlichen Höchstgrenzen.

Warum dieses Thema nicht an Aktualität verliert? Weil es in der Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern liegt, für rechtskonforme Arbeitszeitmodelle zu sorgen – und damit auch für die Erholung ihrer Mitarbeitenden.

Nachstehend ein Auszug aus dem Interview sowie der vollständige Beitrag zum Nachlesen:

[…]

Was versteht man unter Arbeitszeit?

Melanie Gassler-Tischlinger: Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Ruhepausen oder die Fahrzeit in den Betrieb zählen grundsätzlich nicht dazu.

Wie lange darf man wöchentlich maximal arbeiten?

Gassler-Tischlinger: Im Allgemeinen darf die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. In einigen Kollektivverträgen ist eine kürzere Wochenarbeitszeit vorgesehen, z. B. 38,5 Stunden im Handel. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Normalarbeitszeit auch verlängert werden. Die absolute tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden und die wöchentliche 60 Stunden, wobei es in manchen Branchen Ausnahmen gibt. Gemäß EU-Arbeitszeitrichtlinie darf über 17 Wochen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.

[…]

Zum Artikel in der Tiroler Tageszeitung (Ausgabe vom 30. Mai 2025): In der Ruhe liegt die Arbeitskraft

Unser Netzwerk