Ob Grundstückskauf oder Erwerb des Eigenheims: In ihrem Artikel aus der Rubrik „Recht im Alltag“ der Tiroler Tageszeitung erklärt unsere RA Alexandra Eder, worauf Käufer und Verkäufer beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags achten sollten und welche Punkte am besten im Vorhinein geregelt werden.
Dabei geht es nicht nur um den Kaufpreis, sondern auch um wichtige Details wie Gewährleistung, die Übergabe und die Treuhandlösung für mehr Sicherheit.
Nachstehend finden Sie einen Auszug daraus sowie den kompletten Artikel zum Nachlesen:
Vertrag zum Schutz aller Beteiligten
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht es meist um viel Geld. Der Immobilienkaufvertrag dient dem Schutz beider Vertragspartner.
Egal ob Grundstück, Haus oder Wohnung – der Kaufvertrag sollte zunächst eine genaue Beschreibung des Kaufobjektes enthalten. Dazu gehören nicht nur Grundbuchsdaten oder die Adresse, sondern je nach Liegenschaft auch eine Übersicht über Erschließung, Wohnflächen, Alter, notwendige Reparaturen, zu übernehmende Lasten etc.
Hier ist zu beachten, dass es beim Verkauf von Gebrauchtimmobilien üblich ist, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Der Verkäufer/die Verkäuferin hat dann nur für Mängel einzustehen, die er/sie bewusst verschwiegen hat. Umso wichtiger ist es, dass sich der Käufer/die Käuferin vorweg ein möglichst genaues Bild vom Kaufobjekt macht.
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Zum Artikel in der Tiroler Tageszeitung (Ausgabe vom 7. März 2025): Vertrag zum Schutz aller Beteiligten