Helmpflicht durch die Hintertür!

Dr. Georg Huber, LL.M.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Nichtragen eines Helms bei einem Fahrradunfall ein Mitverschulden darstellt und damit zu einem verminderten Schmerzengeldanspruch des Verletzten führt. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf den Skisport haben.

Quelle: snowsport tirol – 02/2014

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