Haftung des Skilehrers im freien Skiraum

Dr. Georg Huber, LL.M.

Der Oberste Gerichtshof hat sich jüngst wieder mit der Haftung eines Skilehrers für Verletzungen eines Gastes auseinandergesetzt.
Der Unfall ereignete sich im freien Schigelände, wo ein erhöhtes Risiko herrscht und damit auch die Sorgfaltspflichten des Schilehrers besonders hoch sind.
Quelle: Ausgabe MAI 2014, Nummer 17, des Magazins des Tiroler Skilehrerverbandes

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