Haftung bei Schirennen

Dr. Georg Huber, LL.M.
Dr. Silvia Moser, M.A.

Bei einem Schirennen gehen die Teilnehmer häufig an ihre sportlichen Grenzen, Ein Rennläufer muss sich ganz auf den Lauf konzentrieren und darf in der Regel darauf vertrauen, dass sich keine atypischen Gefahren z.B. umgefallene Torstangen u.ä., auf der Rennstrecke befinden und die Rennstrecke ausrechend gesichert ist. Passiert bei einem Schirennen ein Unfall, stellt sich die Frage, wer dafür haftet-

Quelle: Ausgabe Dezember 2010, Nummer 10, des Magazins „Snowsport Tirol“ des Tiroler Skilehrerverbandes

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