Haftung bei Freeride-Rennen

Dr. Silvia Moser, M.A.
Dr. Georg Huber, LL.M.

Bei einem Skirennen im organisierten Skiraum dürfen die Rennläufer darauf vertrauen, dass sich keine atypischen Gefahren (z.B. umgefallene Torstangen) auf der Rennstrecke befinden und die Rennstrecke ausreichend gesichert ist.

Skirennen finden jedoch immer öfter auch im freien Gelände statt („Freeride-Rennen“). Unklar war bislang, ob auch die Rennläufer eines Freeride-Rennens im freien Gelände darauf vertrauen dürfen, dass sich keine atypischen Gefahren auf der Rennstrecke befinden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dies in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 bejaht (OGH 7 Ob 68/15y).

RA Dr. Silvia Moser, M.A. und RA Dr. Georg Huber, LL.M. erläutern das Urteil im Magazin des Tiroler Schilehrerverbandes (Ausgabe Dez. 2015).

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