Haftung bei Bergunfällen

Dr. Silvia Moser, M.A.

Sportliche Aktivitäten am Berg vorausschauend planen: Wer die Gefahren kennt, minimiert Sicherheitsrisiken und maximiert die Freude an der Bewegung. Welche juristischen Folgen die Sportausübung am Berg haben kann, verdeutlicht unsere RA Silvia Moser in ihrem Beitrag für die Tiroler Kronen Zeitung:

Bei der Sportausübung am Berg passieren regelmäßig Unfälle, welche oft weitreichende juristische Folgen haben, erklärt Rechtsanwältin Silvia Moser aus Innsbruck.

Bei Bergunfällen sind viele unterschiedliche Konstellationen denkbar, so etwa Unfälle, bei denen das Unfallopfer eine andere Person in Anspruch nimmt (z.B. wegen der Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten) oder etwa Unfälle, bei denen sich das Unfallopfer auf einen mangelhaften Zustand eines Weges im Sinne von 1319a ABGB stützt (z.B. wegen schwerer Mängel bei der Absicherung). Bei Vorliegen eines Vertragsverhältnisses (z.B. bei Benützung gegen Entgelt) kommt gegebenenfalls auch eine Haftung aus Vertrag in Betracht.

[…]

Zum vollständigen Artikel in der Tiroler Kronen Zeitung:
Haftung bei Bergunfällen

Zum Onlinebeitrag:
Krone & Recht

Unser Netzwerk