Greenwashing – Schönfärberei mit Nachhaltigkeit

Dr. Georg Huber, LL.M.
Dr. Stefan Kofler

Immer häufiger versuchen Unternehmen, sich ein grünes Mäntelchen umzuhängen, um damit bei ihren Kunden zu punkten. Allzu gerne wird etwa mit Schlagwörtern wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder gar „klimapositiv“ geworben, obwohl diese Beschreibungen einer genaueren Betrachtung nicht standhalten. Derartige Werbebotschaften, bei denen Unternehmen den Eindruck erwecken, umweltfreundlicher zu sein, als sie tatsächlich sind, bezeichnet man als Greenwashing.

Unsere Partner RA Georg Huber und RA Stefan Kofler haben einige spannende Beispiele parat, welche Formen von Greenwashing uns im Alltag begegnen können, und informieren in der neuen eco.nova Ausgabe RECHT auch zur aktuellen Rechtslage:

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Greenwashing kann verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel das Hervorheben einzelner umweltfreundlicher Aspekte eines Produkts, während andere negative Auswirkungen verschwiegen werden, oder das Verwenden von umweltfreundlichen Symbolen oder Zertifikaten, die keine wirkliche Aussagekraft haben. Greenwashing ist problematisch, da es Verbraucher täuschen kann und dazu führt, dass sie falsche Entscheidungen treffen, wenn es um den Kauf von umweltfreundlichen Produkten geht.

Verbraucherverbände wie der VKI (Verein für Konsumenteninformation) oder die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gehen mittlerweile scharf gegen Greenwashing vor. In Österreich hat der VKI schon zwei rechtskräftige Urteile, konkret gegen Gösser Bier und Austrian Airlines, erwirkt. Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat unter anderem die Drogeriemarktkette dm erfolgreich geklagt.

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Zum vollständigen Artikel in der eco.nova Ausgabe RECHT (01/2024):

Greenwashing – Schönfärberei mit Nachhaltigkeit

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