GmbH, KG, OG oder Einzelunternehmer – Welche Rechtsform ist die Richtige für mich?

MMMag. Barbara Egger-Russe

Welche Rechtsform soll es sein?

Die Wahl der Rechtsform stellt zukünftige Gründer zumeist vor eine große Herausforderung. Rechtsanwältin MMMag. Barbara Egger-Russe klärt über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen in der online-Ausgabe der Tiroler Bezirksblätter vom 09.06.2021 auf.

TIROL. Die Wahl der Rechtsform stellt zukünftige Gründer zumeist vor eine große Herausforderung. Rechtsanwältin MMMag. Barbara Egger-Russe klärt über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen auf:

Welche Gesellschaftsformen stehen Gründern offen?

Spitzenreiter bei der Rechtsformwahl in Österreich ist nicht die GmbH sondern das Einzelunternehmen. Über 85% der in Österreich gegründeten Unternehmen wählten in den letzten Jahren diese Rechtsform. Unternehmen können zudem als Personengesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer offenen Gesellschaft (OG) geführt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft z.B. in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) zu gründen.

Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft?

Zu beachten gilt, dass sowohl der Einzelunternehmer als auch die Gesellschafter der OG persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Bei einer KG gibt es neben den Komplementären, welche ebenfalls persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften, die Möglichkeit sich als Kommanditist mit einer beschränkten Haftung an der Gesellschaft zu beteiligen.
Der bedeutendste Vorteil eines Einzelunternehmens wie auch einer Personengesellschaft ist die einfachere, formfreie Gründung sowie die Tatsache, dass kein Mindestkapital im Zeitpunkt der Gründung aufgebracht werden muss.

Warum erfreut sich auch die Gründung einer GmbH großer Beliebtheit?

Neben der beschränkten Haftung der Gesellschafter sind die breiten Verwendungsmöglichkeiten ein wesentlicher Grund. Eine GmbH kann zu fast jedem erdenklichen, rechtlich zulässigen Zweck gegründet werden. Zu beachten gilt, dass das Stammkapital, welches aus den Stammeinlagen der Gesellschafter gebildet wird, grundsätzlich € 35.000 beträgt. Dieses Mindestkapital muss im Zeitpunkt der Gründung zumindest zur Hälfte bar auf das Gesellschaftskonto einbezahlt werden und bildet den Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Es gibt auch die Möglichkeit, eine gründungsprivilegierte GmbH zu gründen.

Rechtstipp

Die Wahl der Rechtsform zieht nicht nur zivilrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen sondern auch variierende Kosten nach sich. Sie sollte auf die Bedürfnisse des Unternehmers maßgeschneidert sein (Größe, Finanzierung, Haftung etc.). Die Beiziehung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters ist bei der Unternehmensgründung jedenfalls ratsam. Allgemein gilt jedenfalls unabhängig von der Rechtsform: Drum prüfe wer sich (ewig) bindet!

Zum Artikel: https://www.meinbezirk.at/tirol/c-wirtschaft/gmbh-kg-og-oder-einzelunternehmer-welche-rechtsform-ist-die-richtige-fuer-mich_a4689962?ref=curate

 

Unser Netzwerk