Gewährleistung vs. Garantie

Mag. Andrea Pegger, BSc.

Rechtswissen „to go“: Ist Gewährleistung garantiert? Und: Wann ist Garantie gewährleistet? Wo genau liegt eigentlich der Unterschied?

So bekannt die Begriffe Gewährleistung und Garantie meist auch sein mögen, so schwer fällt im Alltag oft die genaue Abgrenzung.

Der in der Kronen Zeitung Tirol veröffentlichte Rechtstipp unserer RA Andrea Pegger hilft weiter, um das eigene Wissen aufzufrischen.

Denn wie immer gilt: Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil – vor allem, wenn man selbst betroffen ist und (wir alle kennen es) etwa ein defektes Produkt „erstanden“ hat!

Nachstehend ein Auszug des Artikels sowie der vollständige Beitrag zum Nachlsesen:

Sie haben ein Produkt gekauft und entdecken, dass es defekt ist – was ist zu tun? Gewährleistung und Garantie können helfen. Doch wo genau liegt der Unterschied?

Die Gewährleistung ist das gesetzliche, verschuldensunabhängige Einstehen müssen des Übergebers (bspw. Verkäufers) für Sach- und Rechtsmängel. Das Gewährleistungsrecht sieht Rechtsfolgen vor, wenn eine vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft – somit gar nicht oder nicht so, wie vereinbart war – erbracht wurde.

Eine Garantie stellt eine Haftungsübernahme für die vertraglich geschuldete Leistung dar und ergibt sich aus einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Übergeber bzw. einem Dritten (bspw. Produzent).

Wichtige Unterschiede

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe, werden aber häufig verwechselt. Der Übernehmer (bspw. Käufer) hat nur dann Gewährleistungsrechte, wenn die Leistung (bspw. Produkt) im Zeitpunkt der Erbringung/Übergabe mangelhaft war.

[…]

Zum vollständigen Beitrag in der Kronen Zeitung Tirol:
Gewährleistung vs. Garantie

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