Georg Huber / Edwin Grubert / Simon Hellekalek
Jeder Sachverhalt mit Auslandsberührung bringt zwangsläufig zwei Fragen mit sich: Nach welchem Recht ist der Sachverhalt zu beurteilen und welches Gericht ist im Streitfall zuständig? Diese Fragen sollten möglichst im Vorfeld eines Rechtsstreites geklärt werden. Insbesondere können Prozesse, die beim falschen Gericht eingeleitet werden oder die auf rechtlichen Überlegungen einer nicht anwendbaren Rechtsordnung fußen, zu unliebsamen Überraschungen führen und schlussendlich kostspielig sein.