Fallen im Mietvertrag

Dr. Alexandra Eder

Wie gut sind Sie mit den Inhalten Ihres Mietvertrages vertraut?

Unsere Partnerin RA Alexandra Eder kennt als Expertin für Immobilien- und Liegenschaftsrecht die Fallen und Stolpersteine, gegen welche wir als Mieter gewappnet sein sollten und hat dazu einen Beitrag für die Kronen Zeitung Tirol verfasst.

Den Rechtstipp unserer Partnerin finden Sie in nachstehend verlinktem Artikel; im Folgenden ein Auszug daraus:

Glückwunsch! Sie haben nach langer Suche endlich eine Mietwohnung gefunden. Vergessen Sie aber nicht, den Mietvertrag einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen – sonst kann es unangenehme Überraschungen geben.

Für Sie als Mieter ist es nicht nur wichtig, zu wissen, welche Wohnung Sie auf welche Dauer um welchen Preis mieten, sondern auch, wer Reparaturkosten trägt, ob Sie das Recht haben, Änderungen an der Wohnung vorzunehmen, Allgemeinflächen zu nutzen oder die Wohnung unter zu vermieten, ob Sie verpflichtet sind, das Stiegenhaus zu reinigen oder Sie ein Haustier halten dürfen. Das sind nur einige der vielen Details, die im Mietvertrag geklärt werden.

[…]

Zum vollständigen Artikel in der Kronen Zeitung Tirol:
Fallen im Mietvertrag

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