Die neuen Technologien erlauben zunehmend die Übertragung herkömmlicher Fahraufgaben an automatisierte Fahrsysteme. Fahrzeuge mit Fahrassistenten sind imstande, selbständig einzuparken oder dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug auf der Autobahn eine konstante Geschwindigkeit fährt. Die Automatisierung entlastet den Fahrer und soll die Unfallhäufigkeit reduzieren. Durch den Rückgang der Anzahl an Fahrzeugen wird der Verkehr flüssiger und die Umwelt geschont. Es wird erwartet, dass vollautonome Fahrzeuge in wenigen Jahren serienreif sind.
Doch wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen des automatisierten Fahrens?
In Tirol leitete ein Fahrzeug auf der Autobahn plötzlich eine Vollbremsung ein. Zwei nachfolgende Fahrzeuge fuhren auf. Aber es war nicht der Fahrer des ersten Fahrzeuges, der grundlos gebremst hatte, sondern dessen elektronischer Fahrassistent.
Hat die Technik versagt? Hätte der Fahrer besser aufpassen müssen? Und wer haftet, wenn doch etwas passiert?
Ein Artikel von RAin Melanie Gassler-Tischlinger in der aktuellen Ausgabe des Magazins „DHK Aspekte“ der Deutschen Handelskammer in Österreich beschäftigt sich mit diesen Fragen.
Link zum Artikel: Service _ Messen – Autonomes Fahren