Facebook & der EuGH

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

RA Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. befasst sich in ihrer aktuellen Kolumne für das Medienmagazin des Österreichischen Journalisten Clubs, “Statement” (Ausgabe Nr. 1 vom Januar / Februar 2020) mit der Frage, ob Host-Provider dazu verpflichtet werden können, beleidigende Postings zu löschen.

 

Übelste Beschimpfungen sind keine Meinung
Facebook & der Europäische Gerichtshof

Ein Facebook Nutzer hatte einen Artikel zum Thema „Mindestsicherung für Flüchtlinge“ samt Foto der ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig in einem öffentlichen Posting geteilt und diese darin als „miese Volksverräterin“ und „korrupten Trampel“ bezeichnet.

Nachdem Eva Glawischnig Facebook erfolglos aufgeforderte hatte, das Posting zu löschen, erwirkte sie beim Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Facebook Irland, wonach Facebook verpflichtet wurde, die Ehrenbeleidigungen sowie wort- und/oder sinngleiche Behauptungen zu löschen.

Facebook sperrte daraufhin nur in Österreich den Zugang zum Posting. Die Rechtssache wurde an den Obersten Gerichtshof herangetragen, der den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Inhalt der hier anwendbaren EU-Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr befragte. Die Richtlinie betrifft das Spannungsverhältnis zwischen Informations- und Meinungsfreiheit einerseits und den Schutz von Persönlichkeitsrechten andererseits.

Der EuGH entschied: Das EU-Recht darf Host-Providern keine allgemeine Verpflichtung auferlegen, Inhalte zu überwachen oder aktiv nach Rechtswidrigkeiten zu forschen. Host-Provider können aber dazu verpflichtet werden, nach einer gerichtlichen Anordnung sämtliche Ehrenbeleidigungen gegen den Betroffenen zu suchen und zu löschen. Geht ein Nutzer gegen ein Hassposting vor, muss nicht nur das Posting im Land des Betroffenen gelöscht werden, sondern auch nach sinn- und wortgleichen weiteren Postings gesucht und diese weltweit gelöscht werden. Das EU-Recht erlaubt es also, Facebook zu zwingen, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare weltweit zu entfernen.

Die Entscheidung des EuGH hat eine weitreichende Bedeutung. Die sozialen Medien haben dafür zu sorgen, dass ehrenbeleidigende und sinngleiche Postings rasch gelöscht werden. Gegner der Entscheidung kritisieren, dass es bereits Standards gebe, um Inhalte einzuschränken und dass die automatisierte Löschung von wort- und sinngleichen Postings problematisch sei, einer Überwachungspflicht gleichkomme und gegen die Meinungsfreiheit verstoße. Befürworter hingegen bezeichnen die Entscheidung als Meilenstein im Kampf gegen den Hass im Netz sowie als Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.

Zum Artikel: Statement 2020201

 

 

 

Unser Netzwerk