Ein Gesetz wird modernisiert (Das neue Erbrecht)

Dr. Alexandra Eder

Am 30.7.2015 wurde das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Das Gesetz setzt nicht nur eine dringend notwendige sprachliche Neufassung der erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB um, sondern bringt eine tiefgreifende Reform des materiellen Erbrechtes mit sich. Die geänderten Rahmenbedingungen eröffnen neue Möglichkeiten für die Gestaltung von Testamenten und sollten Anlass zur Prüfung für bestehende Nachfolgeregelungen geben.

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