E-Mail-Accounts von Ex-Mitarbeitern – Tabu oder kein Problem?

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.
Mag. Fabian Bösch, B.A.

Wenn Arbeitsrecht und Datenschutzrecht aufeinandertreffen, sind spannende Diskussionen garantiert: Unsere Partner:innen RA Melanie Gassler-Tischlinger und RA Fabian Bösch gehen für die neue Ausgabe des von der Wirtschaftskammer Tirol herausgegebenen Magazins „Tiroler Wirtschaft“ der häufig gestellten Frage nach, wie mit dienstlichen E-Mail-Accounts von ehemaligen Mitarbeiter:innen umzugehen ist.

Dafür greifen sie eine erst kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) veröffentlichte Entscheidung auf, die bei der Klarstellung einiger Aspekte von Bedeutung, aber auch als Wegweiser für die weitere Praxis sehr hilfreich ist.

Der Artikel und das Resümee unserer Rechtsspezialist:innen steht nachstehend zum Download bereit – im Folgenden ein Auszug daraus:

Datenschutz. Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen EU-weit einheitliche und zum Teil verschärfte Regelungen zum Schutz der Rechte und Freiheiten von Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Entgegen einem landläufigen Irrtum schützt die DSGVO also nicht Daten als solche, sondern die Menschen, denen sie zuordenbar sind, wie die RA Melanie Gassler-Tischlinger und RA Fabian Bösch von GPK Pegger Kofler & Partner Rechtsanwälte im folgenden Artikel aufzeigen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist dabei grundsätzlich nur dann und nur insoweit zulässig, als zumindest einer von sechs explizit genannten Rechtfertigungsgründen vorliegt. Dieser Umstand, gepaart mit niederschwellig auszuübenden Betroffenenrechten sowie Strafdrohungen in Millionenhöhe, führt in der Praxis häufig dazu, dass Unternehmen in (durchaus nachvollziehbarer) Sorge vor Konsequenzen besonders zurückhaltend bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten agieren – dies oft zulasten der Praktikabilität und einer effizienten Nutzung der eigenen Datenbestände.

Hinsichtlich des Umgangs mit dem dienstlichen E-Mail-Account nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (OGH 28.06.2023, 6 ObA 1/22y) einige Aspekte klargestellt.

Anlassfall – Einsichtnahme in E-Mails
Gegenstand des Falles war im Wesentlichen die Frage, ob die Geschäftsführung eines Unternehmens E-Mails von ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen lesen darf.

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Zum Artikel in der Tiroler Wirtschaft: E-Mail-Accounts von Ex-Mitarbeitern – Tabu oder kein Problem? (PDF)

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