Die Ermittlung des Wertes eines Kunstwerkes ist eine heikle Sache.
Der Wert ist nicht nur für Sammler und Käufer von Bedeutung, sondern auch für Versicherungen, in Schadenersatzprozessen, Insolvenz- und Erbschaftssachen und im Steuerrecht .
Bei Bildern und Plastiken handelt es sich oft um Unikate, die vielleicht noch nie oder nur vor langer Zeit auf dem Markt gehandelt worden sind. Daher gibt es oft keinen allgemein ersichtlichen monetären „Wert“.
Dennoch muss vielfach ein solcher Wert ermittelt und bestimmt warden.
Wie das funktioniert, legen RA Dr. Georg Huber, LL.M. und MMag. Barbara Rainer in einem Beitrag für die Zeitschrift Kaleidoscope (Ausgabe 01.2016 dar, herausgegeben von Milionart).
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