Die Haftung von Seilbahnen für Schiunfälle auf der Piste

Dr. Georg Huber, LL.M.

Immer wieder kommt es vor, dass sich Schifahrer bei Stürzen auf Schipisten verletzen, weil etwa Absicherungen fehlen oder ungewöhnliche Gefahren, zB Zaunpfosten uä, nicht entfernt wurden. Auch Tourengeher zogen sich auf Schipisten Verletzungen zu, insbesondere durch Seilwinden, die bei der Windenpräparierung eingesetzt wurden. Bei solchen Pistenunfällen stellt sich immer die Frage, ob der Pistenerhalter – in der Regel also das Seilbahnunternehmen – haftet.

Diese Fragen warden von RA Dr. Georg Huber und RAAin MMag. Barbara Rainer in einem Beitrag für das Magazin des tiroler Schilehrerverbandes erörtert.

Haftung Pistenhalter Magzin Snowsport Tirol

Kärntner Skilehrer Magazin 2017

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