Immer wieder passieren im Skiunterreicht Unfälle, bei denen sich Gäste oder auch dritte Personen verletzen oder gar tödlich verunglücken. Trifft den Skilehrer am Unfall ein Verschulden, stehen Schadenersatzansprüche im Raum. Diese werden üblicherweise gegenüber dem Skischulleiter oder der Skischule geltend gemacht. Es ist aber auch denkbar, dass angestellte Skilehrer direkt haftbar gemacht werden. Außerdem ist eine strafrechtliche Verfolgung denkbar. Im ersten Teil dieses Beitrages wird nur die zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz) des angestellten Skilehrers dargestellt. Im zweiten Teil wird dann die strafrechtliche Handlung behandelt.
Quelle: Ausgabe Mai 2011, Nummer 11, des Magazins „Snowsport Tirol“ des Tiroler Skilehrerverbandes